Die EU-Umweltschutzvorschriften für den Straßentransport

Angesichts der globalen Erwärmung mobilisieren sich Behörden, Unternehmen und Verbraucher, um die menschengemachten Auswirkungen auf die Umwelt weitestgehend zu reduzieren. Mit dem Ziel, bis 2050 als erster Kontinent die Klimaneutralität zu erreichen, hat die Europäische Union in diesem Rahmen die Initiative European Green Deal ins Leben gerufen. Vorrangig soll dieses Programm die Netto-Emissionen von Treibhausgasen bis 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 55 % reduzieren.

Der Straßengüterverkehr ist für einen signifikanten Anteil der Treibhausgasemissionen (THG) in Europa verantwortlich. Die Einführung gezielter Umweltvorschriften soll die CO₂-Emissionen in diesem Sektor eindämmen, durch Fördermaßnahmen werden Transportunternehmen verstärkt dazu ermutigt, ihren CO₂-Fußabdruck zu verringern. In diesem Artikel fassen wir die Umweltverpflichtungen und -standards zusammen, die aktuell für den Straßentransport gelten.

Wichtigste Kennzahlen

  • 1/5 aller Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union (EU) sind auf den Straßentransport zurückzuführen
  • 99 % der schweren Nutzfahrzeuge in der EU sind mit Verbrennungsmotoren ausgestattet
  • 94 % der neu zugelassenen leichten Nutzfahrzeuge sind Dieselfahrzeuge
  • 77 % aller in der EU auf dem Landweg beförderten Güter werden von schweren Nutzfahrzeugen transportiert
  • 25 % der Treibhausgasemissionen im EU-weiten Straßenverkehr werden von schweren Nutzfahrzeugen verursacht

1. Die europäischen Umweltvorschriften

In den vergangenen Jahren wurden seitens der europäischen Politik bereits zahlreiche Vorschriften erlassen. Im Hinblick auf ihre Konformität müssen Transportunternehmen die tendenziell immer strenger werdenden Änderungen in der Gesetzesgebung genau verfolgen.

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die neue EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) tritt schrittweise ab dem 1. Januar 2024 in Kraft und ersetzt die EU-Richtlinie NFRD (Non Financial Reporting Directive) hinsichtlich der Angabe nicht finanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen.

Mit Ausnahme von Kleinstunternehmen weitet die CSRD die Berichtspflicht auf alle großen Unternehmen sowie alle in der EU börsennotierten Unternehmen aus, um so die Transparenz und Vergleichbarkeit der bereitgestellten Nachhaltigkeitsberichte zu verbessern. Die Richtlinie gilt außerdem für außereuropäische Unternehmen mit einem europäischen Umsatz ab 150 Mio. € sowie Tochtergesellschaften und Niederlassungen mit Sitz in der EU. Somit sind auch große Transportunternehmen von der neuen Gesetzgebung betroffen.

Die CRSD verlangt von den Unternehmen, detaillierte Informationen über ihre Nachhaltigkeitspolitik, -ziele und -leistungen vorzulegen, einschließlich Treibhausgasemissionen, Energieverbrauch, Abfallmanagement, Ressourcenverbrauch, ökologischem Fußabdruck, Diversität, Inklusion sowie weiterer sozialer und verwaltungstechnischer Aspekte.

Transportunternehmen müssen entsprechend robuste Datenerhebungssysteme implementieren, um ihre ökologische und soziale Leistung messen und kontrollieren zu können. Des Weiteren müssen sie Richtlinien und Strategien entwickeln, um ihren CO₂-Fußabdruck zu verringern, nachhaltige Praktiken in ihren Betrieben einzuführen und ihren CSR-Verpflichtungen nachzukommen.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Corporate sustainability reporting directive

Euro-Normen

Im Jahr 1992 hat die Europäische Union die ersten Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge (Lkw) eingeführt – die sogenannten Euro-Normen. Die im Rahmen dieser Normen festgelegten Emissionsgrenzwerte müssen bei der Vermarktung und Zulassung von Fahrzeugen auf dem europäischen Markt eingehalten werden. Dazu gehören Grenzwerte für den Ausstoß von Kohlendioxid (CO₂), Stickoxid (NOx), Feinstaub (PM) und weiteren Luftschadstoffen. Die Euro-Normen werden regelmäßig aktualisiert und die Emissionsgrenzwerte im Laufe der Zeit weiter verschärft. Die derzeit für Neufahrzeuge in Europa geltende Euro-6-Norm sieht insbesondere strenge Grenzwerte für Abgasemissionen vor.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Euro-7-Norm
Jüngste Neuerungen

Nach Bestätigung durch die verschiedenen EU-Mitgliedstaaten soll die neue Euro-7-Norm ab dem 1. Juli 2025 für leichte Nutzfahrzeuge und ab dem 1. Juli 2027 für schwere Nutzfahrzeuge in Kraft treten. Im Vergleich zur Euro-6-Norm soll die Euro-7-Norm die Vorschriften für Kraftfahrzeugemissionen vereinheitlichen und vereinfachen. Sie fasst die Emissionsgrenzwerte für alle Fahrzeugtypen – ob Pkw, Kleintransporter, Bus oder Lkw – in einem einzigen Regelwerk zusammen.

Diese neuen Regeln gelten unabhängig von den verwendeten Kraftstoffen und Technologien und legen unabhängig des Fahrzeugbetriebs mit Benzin, Diesel, Strom oder alternativen Kraftstoffen die gleichen Grenzwerte fest. Des Weiteren legen die neuen Vorschriften Emissionsgrenzwerte für zuvor nicht regulierte Schadstoffe fest, insbesondere für Lachgasemissionen von schweren Nutzfahrzeugen. Zudem reguliert die Euro-7-Norm die Haltbarkeit der Batterien von Elektrofahrzeugen und sieht die Echtzeitüberwachung von Emissionsdaten durch die Behörden der EU-Länder vor.

Thierry Breton, EU-Kommissar für den Binnenmarkt, geht durch diese neuen Vorschriften von einer deutlichen Verringerung der Emissionen aus: -35 % der NOx-Emissionen bei leichten Fahrzeugen und -56 % bei schweren Nutzfahrzeugen. Allerdings dürften sie laut Breton auch zu höheren Kosten für Verbraucher und Unternehmen führen: durchschnittlich 90 bis 150 € Mehrkosten für leichte Nutzfahrzeuge und 2.700 € für schwere Nutzfahrzeuge.

Truck on the road surrounded by trees

Europäischer Emissionshandel (EU-ETS)

Der 2005 geschaffene Europäische Emissionshandel ist ein System zur Deckelung und zum Handel mit CO₂-Emissionen und richtet sich an Unternehmen, die in der EU Treibhausgase freisetzen. Ziel ist es, den größten Emittenten einen finanziellen Anreiz zur Reduzierung ihrer Emissionen zu bieten. Unternehmen müssen ihre Emissionen durch ihnen zugeteilte Zertifikate decken und riskieren andernfalls hohe Geldstrafen. Sobald sie eine jährliche Obergrenze überschreiten, müssen sie Zertifikate zukaufen, um überschüssige Emissionen auszugleichen. Bleiben die Treibhausgasemissionen jedoch unterhalb der Obergrenze, können sie verbleibende Zertifikate an andere Unternehmen verkaufen, die ihre Emissionen ausgleichen müssen.

Zu den betroffenen Sektoren gehören:

  • Strom- und Wärmeerzeugung
  • Energieintensive Industriezweige (u. a. Erdöl sowie die Produktion bestimmter Materialien)
  • Luftverkehr
  • Seeverkehr
Hier finden Sie weitere Informationen zum EU-Emissionshandelssystem für die Transportbranche (EU-ETS)
Jüngste Neuerungen

Im Dezember 2022 hat das Europäische Parlament ein neues Emissionshandelssystem für Gebäude und den Straßenverkehr (ETS II) verabschiedet, das 2027 in Kraft treten wird (2028 im Falle stark ansteigender Energiepreise). Die CO₂-Steuern werden über die Kraftstoffanbieter erhoben, was bedeutet, dass Transportunternehmen mit höheren Preisen an den Zapfsäulen rechnen müssen: Der belgische Industriekonzern TLV geht davon, dass sich die Neuerungen in ETS-Kosten in Höhe von 12 Cent pro Liter Diesel niederschlagen werden.

EU-Verordnungen zur Reduzierung der CO₂-Emissionen von Straßenfahrzeugen

Verordnung (EU) 2019/1242 für schwere Nutzfahrzeuge

Im Jahr 2019 haben der EU-Rat sowie das Europäische Parlament die erste Gesetzgebung im Hinblick auf die CO₂-Emissionen neuer schwerer Nutzfahrzeuge in der EU verabschiedet: die Verordnung (EU) 2019/1242. Zunächst wurden nur Emissionsstandards für besonders schwere Nutzfahrzeuge (ab 16 Tonnen) festgelegt, die etwa 65 bis 70 % der gesamten CO₂-Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen ausmachen. Ab 2025 müssen Neuzulassungen von schweren Nutzfahrzeugen in der EU eine durchschnittliche Reduzierung der CO₂-Emissionen um 15 % im Vergleich zum Referenzzeitraum (01.07.2019 bis 30.06.2020) aufweisen. Im nächsten Schritt wird eine CO₂-Minderung um 30 % ab 2030 angestrebt. Die Verordnung sieht außerdem Verpflichtungen zur Kontrolle und Berichterstattung hinsichtlich der CO₂-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs neuer schwerer Nutzfahrzeuge vor, um die Einhaltung der Klimaziele zu gewährleisten.

Jüngste Neuerungen

Im Rahmen einer Überarbeitung wurden diese Normen im Jahr 2022 auch auf andere schwere Nutzfahrzeuge, darunter kleinere Lkw (bis 16 Tonnen), Busse und Reisebusse, ausgeweitet. In einem Verordnungsentwurf vom Februar 2023 schlug die Europäische Kommission neue und ambitioniertere Ziele zur Reduzierung der CO₂-Emissionen vor:

  • 15 % ab dem 1. Januar 2025
  • 45 % ab dem 1. Januar 2030
  • 65 % ab dem 1. Januar 2035
  • 90 % ab dem 1. Januar 2040

Die Einführung dieser neuen CO₂-Normen für schwere Nutzfahrzeuge dürfte in der EU zu einem Rückgang der Nachfrage nach fossilen Brennstoffen (insbesondere Diesel) um etwa 2 Mrd. Barrel Öl bis 2031-2050 (im Vergleich zu 2019) führen. Des Weiteren geht die Europäische Kommission davon aus, dass die neuen Standards zu einer Senkung der Kraftstoff- und Betriebskosten für schwere Nutzfahrzeuge führen dürften – eine gute Nachricht für Transportunternehmen. Die Einsparungen für Erstnutzer neuer schwerer Nutzfahrzeuge könnten sich bis 2030 auf etwa 9.000 € und bis 2040 auf 41.000 € belaufen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Verordnungsentwurf 2023

Verordnung (EU) 2019/631 für leichte Nutzfahrzeuge

Die 2019 verabschiedete Verordnung (EU) 2019/631 definiert CO₂-Standards für neue Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Kleintransporter) und sieht vor, die Emissionen im Vergleich zu 2021 bis 2025 um 15 % und bis 2030 um 37,5 % zu senken. Zudem wurden Emissionsgrenzwerte pro Nutzfahrzeug festgelegt (147 g CO₂/km) sowie eine CO₂-Steuer für Unternehmen, deren Emissionen die festgelegten Grenzwerte überschreiten (95 € pro überschrittenem g/km, multipliziert mit der Flottengröße).

Jüngste Neuerungen

Am 28. März 2023 wurde die Verordnung mit einer Verschärfung der CO₂-Ziele aktualisiert: 50 % für neue leichte Nutzfahrzeuge bis 2030 und 100 % bis 2035 – was das Aus für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mit sich bringt.

Hier finden Sie weitere Informationen zur neuen Verordnung (EU) 2019/631
electric van recharging

EU-Richtlinie zur Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge

Europäischen Unternehmen öffentlicher Hand, z.B. Postunternehmen, werden zusätzliche Verpflichtungen auferlegt: Die im Juni 2019 verabschiedete überarbeitete EU-Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge gibt bei der öffentlichen Auftragsvergabe je nach Fahrzeugtyp und Mitgliedstaat einen Mindestanteil an sauberen Fahrzeugen vor. Der Anteil an sauberen Fahrzeugen variiert je nach Fahrzeugtyp und Mitgliedstaat:

  • Mindestens 38,5 % für leichte Nutzfahrzeuge (Pkw und Kleintransporter) in Deutschland, Großbritannien, den Niederlanden, Österreich, Italien, Spanien und Dänemark (37,4 % in Frankreich) ab 2021.
  • Mindestens 10 % für schwere Nutzfahrzeuge in den gleichen Ländern ab 2021 und 15 % ab 2026.
Hier finden Sie weitere Informationen zur EU-Richtlinie zur Förderung sauberer Straßenfahrzeuge

2. Fördermaßnahmen zur Begrenzung der CO₂-Emissionen im Straßenverkehr

Zusätzlich zu den EU-Vorschriften setzen die einzelnen Mitgliedsstaaten verschiedene Maßnahmen um, um Transportunternehmen zur Senkung ihrer CO₂-Emissionen und Elektrifizierung ihrer Fahrzeugflotten zu bewegen.

Low-emission zones (LEZ)

Eine Umweltzone ist ein geografisch definiertes Gebiet in Städten oder Ballungsräumen zur Verbesserung der lokalen Luftqualität, in dem der Betrieb von nicht als schadstoffarm gekennzeichneten Kraftfahrzeugen verboten ist. Je nach Verschmutzungsgrad werden den Fahrzeugen in einer Umweltzone Beschränkungen auferlegt. Die saubersten Fahrzeuge, wie z. B. Elektrofahrzeuge oder Fahrzeuge mit niedrigen Emissionen, können in der Regel unbehindert in die Zone einfahren. Für ältere und umweltschädlichere Fahrzeuge – insbesondere Dieselfahrzeuge – gelten hingegen Fahrverbote oder Zufahrtsbeschränkungen. Für Transportunternehmen stellt diese Maßnahme eine besondere Herausforderung dar, da EU-weit 99 % der schweren Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind. Die Begrenzungskriterien können in den verschiedenen Umweltzonen variieren, stützen sich aber in der Regel auf die Erfüllung der Euro-Normen. Transportunternehmen können mit Bußgeldern belegt werden, wenn sie die Umweltzonen mit untauglichen Fahrzeugen befahren.

In den europäischen Ländern sind immer mehr Umweltzonen zu finden: Ihre Zahl ist von 228 im Jahr 2019 auf 320 im Jahr 2022 gestiegen – was einem Anstieg um 40 % in nur drei Jahren entspricht. Derzeit haben elf französische Ballungsräume Umweltzonen eingeführt (Paris, Lyon, Aix-Marseille, Toulouse, Nizza, Montpellier, Straßburg, Grenoble, Rouen, Reims und Saint-Étienne), bis 2025 sollen 32 weitere Umweltzonen in Ballungsräumen mit mehr als 150.000 Einwohnern folgen. Auch in den Städten Barcelona und Mailand wurden Umweltzonen geschaffen, wobei in Mailand eine Stickoxidreduzierung um 76 % sowie eine durchschnittliche Abnahme der täglichen Fahrten um 38,5 % zu beobachten war.

Citymaut

Die Innenstadtmaut für schwere Nutzfahrzeuge soll die Verkehrsüberlastung und den Schadstoffausstoß in bestimmten Stadtgebieten verringern. So werden für schwere Nutzfahrzeuge bei der Einfahrt in diese Stadtgebiete zusätzliche Gebühren geltend gemacht. Diese Gebühren können nach verschiedenen Kriterien, wie Gewicht und Umweltklasse des Fahrzeugs, sowie der Dauer und Häufigkeit seiner Nutzung variieren.

Ziel der Citymaut ist es, Transportunternehmen durch Mautbefreiungen oder -ermäßigungen zur Investition in umweltfreundlichere Fahrzeuge zu bewegen. In Deutschland beispielsweise erhalten Lkw, die die Euro-6-Norm erfüllen, eine Ermäßigung von 3,5 % auf die Mautgebühren. In einigen Ländern beträgt diese Ermäßigung bis zu 50 %, was angesichts der durchschnittlichen jährlichen Kosten für Straßenbenutzungsgebühren von bis zu 25.000 € pro Lkw eine erhebliche Ersparnis darstellt.

Jüngste Neuerungen

Das 2022 überarbeitete Vignettensystem Eurovignette markiert das Ende der zeitbasierten Benutzungsgebühren (Vignetten) für Lkw über 3,5 Tonnen, die bisher als einzige von dieser Richtlinie betroffen waren.

Bis 2030 sollen sämtliche leichten und schweren Fahrzeuge einem neuen Vignettensystem unterliegen. Dieses basiert auf streckenabhängigen Nutzungsgebühren, die sich proportional zur Fahrzeugnutzung und Energieeffizienz gestalten. Für Kleintransporter werden ab 2026 spezifische Gebühren erhoben, die sich nach den jeweiligen CO₂-Emissionen richten.

Die Richtlinie bietet den Mitgliedstaaten zudem die Möglichkeit zur Umsetzung weiterer freiwilliger Maßnahmen, darunter Gebühren für Luftverschmutzung und Lärmbelastung sowie eine Mautgebühr auf regelmäßig überlasteten Straßenabschnitten.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Eurovignette

Steuerliche Anreize

Die verschiedenen oben genannten Regelungen und Maßnahmen verfolgen das gemeinsame Ziel, die Transportunternehmen zur Investition in weniger umweltschädliche Fahrzeuge und insbesondere Elektrofahrzeuge zu bewegen. Allerdings stellen die Kosten eines Elektro-Lkw, die sich auch heute noch auf das Drei- bis Vierfache eines Diesels belaufen, eine erhebliche Belastung für die Transportunternehmen dar. Aus diesem Grund stellen bereits zahlreiche Länder Steuererleichterungen oder finanzielle Anreize für den Kauf von Elektro- oder emissionsarmen Fahrzeugen bereit.

In Frankreich beispielsweise erhalten Elektro- und Hybridfahrzeuge Steuerbefreiungen für Firmenfahrzeuge sowie Steuerermäßigungen für Fahrzeugscheine. Außerdem wurde ein Umweltbonus für den Kauf oder das Leasing von sauberen Fahrzeugen eingeführt. Bis Ende 2022 konnten Transportunternehmen eine Beihilfe von bis zu 5.000 € für einen elektrisch betriebenen Lieferwagen und 50.000 € für einen neuen Lkw mit Elektro- und/oder Wasserstoffantrieb beantragen. Diese Förderung kann mit der bis zum 31. Dezember 2030 verfügbaren Abschreibungsregelung für mit sauberen Energien betriebene Fahrzeuge kombiniert werden. Daraus ergeben sich die folgenden Steuernachlässe:

  • 20 % für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von ≥ 2,6 Tonnen und < 3,5 Tonnen
  • 40 % für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von ≥ 3,5 Tonnen
  • 60 % für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von ≥ 3,5 Tonnen und ≤ 16 Tonnen

In Deutschland beträgt die höchste für Elektrofahrzeuge gewährte Subvention 360.000 € pro Fahrzeug, wobei die Obergrenze bei 80 % der Mehrinvestition im Vergleich zu einem gleichwertigen Dieselfahrzeug liegt. In bestimmten Ländern werden je nach Unternehmensgröße unterschiedliche Zuschüsse gewährt:

  • Kleinen Unternehmen und Selbstständigen werden in Spanien bis zu 190.000 € gewährt, in den Niederlanden sind es 131.900 €.
  • Großen Unternehmen werden in Spanien bis zu 130.000 € gewährt, in den Niederlanden sind es 72.700 €.

Die finanziellen Anreize können von Land zu Land variieren und spezifischen Bedingungen unterliegen. Den Transportunternehmen wird empfohlen, sich bei den zuständigen Behörden oder Förderungsorganisationen nach den in ihrem Land verfügbaren Steuerermäßigungen oder finanziellen Anreizen zu erkundigen.

Um die Treibhausgasemissionen im Straßenverkehr nachhaltig zu reduzieren, führt an umfassenden Umweltvorschriften kein Weg vorbei. Sie ermutigen die Transportunternehmen, umweltfreundlichere Praktiken einzuführen, fördern die technologische Innovation und tragen zu einem Umstieg auf sauberere Fahrzeugflotten bei. Die Tourenoptimierung sowie die Umstellung auf Elektroflotten sind zentrale Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele und einer grüneren Mobilität. Durch diese gemeinsamen Anstrengungen kann die Transportbranche einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der EU-Klimaneutralität bis 2050 leisten.

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